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Gewerbeinfos
Auf Mietverträge über Gewerberäume sind viele bekannte gesetzliche Regelungen aus dem Wohnraummietrecht nicht anwendbar. Hier herrscht eine deutlich größere Vertragsfreiheit. Üblich sind befristete Verträge mit fester Laufzeit. Zu den Gestaltungsmöglichkeiten des Gewerbemietvertrages gehört auch die Verlängerungsoption.
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Der Betriebsrat ist die Vertretung der Arbeitnehmer im Betrieb und ein zentrales Standbein der Mitbestimmung. Er hat darauf zu achten, dass das Unternehmen arbeitnehmerschützende Gesetze, aber auch Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen beachtet. Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, inwieweit der Arbeitgeber die Arbeit des Betriebsrates durch das Zurverfügungstellen von Arbeitsmitteln unterstützen muss. Hier finden Sie drei Gerichtsurteile zum Thema „Ausstattung des Betriebsrats“.
Wer gewerblich via Internet Waren an Verbraucher verkauft, hat diesen gegenüber eine große Anzahl von Informations- und Hinweispflichten. Seit Mitte 2014 gelten in Deutschland die einheitlichen Regeln der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie. Dabei wurde unter anderem ein Formular für die Widerrufsbelehrung eingeführt, das Online-Händler ihren Kunden zur Verfügung stellen müssen.
Nicht nur Studenten können eine Ausbildungsförderung erhalten. Für eine ganze Reihe von Berufsabschlüssen gibt es das sogenannte „Aufstiegs-BAFöG" – bisher „Meister-BAFöG” genannt – mit dem der Staat Fortbildungsmaßnahmen fördert. Im August 2016 haben sich hier einige Regeln geändert. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) hat die wichtigsten Informationen zum Aufstiegs-BAFöG zusammengestellt.
Bei Mietverträgen für gewerblich genutzte Räume gilt ein weit schwächerer gesetzlicher Mieterschutz als bei Wohnimmobilien. Die Vertragsfreiheit ist hier deutlich größer. Das bedeutet aber nicht, dass sich gewerbliche Mieter mit Räumen abfinden müssen, von denen Gefahren für ihre Gesundheit oder die ihrer Mitarbeiter ausgehen.
Viele Immobilienkäufer erwerben Grundstück und Neubau aus einer Hand – und schließen einen Vertrag mit einem Bauträger, der sich um die Errichtung ihres neuen Heims kümmert. Ein Bauträgervertrag ist sehr komplex. Bauträger sollten ganz besonders darauf achten, dem Vertrag eine möglichst präzise Leistungsbeschreibung beizufügen – damit im Verhältnis zum Kunden keine Missverständnisse aufkommen.
Unternehmen vergeben Aufträge oft an Subunternehmer. Viele Subunternehmer sind jedoch nur für einen einzigen Auftraggeber tätig. Damit kann die Gefahr bestehen, dass sie sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft werden. Es würden dann Sozialversicherungsbeiträge fällig. Auch Nachzahlungen und Bußgelder sind nicht ausgeschlossen.
Es erscheint unwahrscheinlich, dass ein Arbeitgeber unabsichtlich mehr Lohn bezahlt als vereinbart. Aber: Menschen machen Fehler – und da sind die Mitarbeiter von Personalabteilung und Lohnbuchhaltung nicht ausgenommen. Rückforderungen sehen die unerwartet Beschenkten dann oft jedoch nicht so gerne – daher führt dieses Problem immer wieder zu Gerichtsverfahren.
Gewinnspiele sind in vielen Branchen ein beliebtes Mittel, um das Interesse von Verbrauchern zu wecken, wertvolles Adressenmaterial zu gewinnen oder die Kundenbindung zu stärken. Allerdings ist nicht alles erlaubt, was unter Marketingaspekten sinnvoll erscheint.
Arbeitgeber haben in vielen Bereichen ein Interesse daran, ein wachsames Auge auf ihre Arbeitnehmer zu haben. Kleine oder größere Diebstähle, verschwundene vertrauliche Daten oder schlicht Mitarbeiter, die den halben Tag privat im Internet surfen, können einem Unternehmen schaden. Aber der Überwachung sind Grenzen gesetzt. Hier finden Sie drei Gerichtsurteile zum Thema „Überwachung am Arbeitsplatz“.
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