Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Gewerbeinfos
Um organisatorisch gut gerüstet in das neue Jahr zu starten, sollten Arbeitgeber die Urlaubsplanung im Betrieb möglichst frühzeitig in Angriff nehmen. Denn die Koordinierung aller individuellen Urlaubswünsche erfordert Zeit und Fingerspitzengefühl. Muss der Vorgesetzte doch sowohl die betrieblichen als auch die Mitarbeiterinteressen unter einen Hut bekommen. Tipps für eine reibungslose Planung finden Sie hier.
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Das deutsche Wettbewerbsrecht besteht nicht nur aus den Regelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), sondern auch aus einer Vielzahl von Gerichtsurteilen. Was unlauter ist, bestimmen weitgehend die Gerichte. Schnell kann es zu teuren Abmahnungen durch Wettbewerbsvereine oder die Konkurrenz kommen, weil in der Werbung eine falsche Formulierung gebraucht oder eine Pflichtangabe falsch platziert wurde. Hier werden Ihnen dazu drei Gerichtsurteile vorgestellt.
Ob Newsletter, soziale Netzwerke oder die eigene Website – für viele Unternehmen gehört die Kundenpflege über eine rege Aktivität im Internet inzwischen zum Betriebsalltag. Doch wer die neuen digitalen Kommunikations-Kanäle nutzt, darf das Thema Datenschutz keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Denn sonst drohen nicht nur Abmahnungen und hohe Bußgelder, sondern womöglich auch ein Imageschaden. Welche Regelungen jeder Unternehmer kennen sollte, erfahren Sie hier.
Im Bereich des Wohnraummietrechts existiert eine Vielzahl von Gerichtsurteilen zum Thema Schönheitsreparaturen. Oft müssen Mieter beim Auszug ihre Räume nicht mehr neu streichen, da eine bei Vertragsabschluss noch übliche Klausel im Mietvertrag nachträglich von Gerichten für unwirksam erklärt wurde. Im Gewerberaummietrecht herrscht größere Vertragsfreiheit als bei Mietverträgen über Wohnräume. Trotzdem ist ein Teil der Rechtsprechung zum Thema Schönheitsreparaturen auch auf gewerbliche Mietverträge anwendbar. Hier werden Ihnen dazu drei Gerichtsurteile vorgestellt.
Das Arbeitszeitgesetz definiert die Arbeitszeit als den Zeitraum von Beginn bis Ende der Arbeit, ohne Ruhepausen. Nur: Was gilt alles als Arbeit? Umstritten ist oft, ob sogenannte Rüstzeiten sowie Umkleidezeiten der Arbeitnehmer zur bezahlten Arbeitszeit gehören. Regelungen können in Arbeits- und Tarifverträgen getroffen werden. Hier werden Ihnen drei Urteile zum Thema „Rüst- und Umkleidezeiten“ vorgestellt.
Immer mehr Existenzgründer und Kleingewerbetreibende arbeiten „von zu Hause aus.“ Die Palette der ausgeübten Berufe reicht dabei von der Hausfrau, die sich als Tagesmutter betätigt, über den Heimarbeiter, der Kugelschreiber montiert, bis zum Webdesigner, der von seinem Home-Office aus Kunden betreut. Nicht immer ist jedoch der Vermieter mit dieser Nutzung der Wohnung einverstanden – und manchmal gibt es auch Ärger mit den Nachbarn. Faustregel ist hier: Solange ein Gewerbe nach außen nicht erkennbar ist und niemanden belästigt, kann auch niemand etwas dagegen sagen. Für manche Berufe gibt es jedoch besondere Regeln. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH stellt drei Urteile zum Thema " Gewerbeausübung in der Mietwohnung“ vor.
Weihnachten im Unternehmen kündigt sich meist frühzeitig an. Schließlich müssen die Weihnachtsfeiern mit der Belegschaft und Kunden organisiert, die Urlaube der Mitar-beiter oder gar ein Betriebsurlaub geplant werden. Viele Betriebe legen zudem mit dem Weihnachtsgeld ihren Mitarbeitern ein finanzielles Präsent unter den Baum. Ob es rund um die Weihnachtsaktivitäten im Betrieb auch arbeitsrechtliche Vorgaben gibt, erfahren Sie hier.
Eine professionelle Website ist wie eine digitale Visitenkarte: Kein Unternehmen kann mehr darauf verzichten, sich und seine Leistungen im Netz vorzustellen. Und da sich die meisten Kunden heute online informieren, stellt ein ansprechender Auftritt im Internet einen wichtigen Erfolgsfaktor dar. Doch Vorsicht: Wer eine Website betreibt oder in Social Networks wie Facebook aktiv ist, muss die rechtlichen Spielregeln kennen. Wie sich teure Abmahnungen vermeiden lassen, erklärt die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne Weiteres an Dritte weiter gegeben werden. Dies gilt auch für gewerbliche E-Mails. Unternehmen müssen zum Beispiel darauf achten, in ihrem E-Mail-Verkehr keine Kundendaten so offenzulegen, dass andere Kunden diese erhalten. Der Umgang mit E-Mail-Konten von Mitarbeitern kann ebenfalls zu rechtlichen Problemen führen – wenn das Konto auch private Daten enthält, darf das Unternehmen damit nicht nach Belieben verfahren. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH stellt drei Urteile zum Thema "Datenschutz bei E-Mails“ vor.
Betriebe mit dem Wunsch, qualifizierte Nachwuchskräfte selbst auszubilden, sehen sich einer ganzen Reihe an Anforderungen gegenüber. Warum dies dennoch keinen Betrieb abhalten sollte, Auszubildende aufzunehmen, erläutert die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH in diesem zweiten Teil. Im ersten Teil der Ausbildungsserie geht es um die rechtlichen Grundlagen.
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