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Gewerbeinfos
Auf Betriebsfeiern geht es oft „rund“ – da werden Unternehmungen in der Natur oder im Freizeitparkt organisiert, es wird gekegelt oder „gebosselt“, und nicht selten wird dem Alkohol mehr zugesprochen, als es empfehlenswert wäre. So mancher gefährdet so das Verhältnis zu einem Vorgesetzten oder seinen Ruf im Betrieb. Schlimme Folgen hat der vergnügliche Abend jedoch auch, wenn es zu körperlichen Verletzungen kommt. In vielen Fällen sind die Unfallkosten nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Zwar zahlt diese grundsätzlich Behandlungskosten für Unfälle auf betrieblichen Veranstaltungen und auf dem direkten Hin- und Rückweg. Fraglich ist jedoch oft, wann es sich im Einzelfall noch um eine „betriebliche Veranstaltung“ handelt – und wann nicht. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH stellt drei Urteile zum Thema "Unfall auf der Betriebsfeier“ vor.
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Die heutige Arbeitswelt verlangt immer spezifischere Kenntnisse, die Suche nach geeigneten Fachkräften ist daher für Unternehmen in den nächsten Jahren eine der größten Herausforderungen. Warum deshalb den Nachwuchs nicht gleich selbst ausbilden? Das deutsche Berufsausbildungssystem sieht für Ausbildungsbetriebe jedoch eine ganze Reihe von Anforderungen vor. Welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind und wer ausbilden darf, erläutert die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
So mancher Arbeitgeber möchte heute die Möglichkeiten der modernen Technik nutzen, um seine Mitarbeiter besser „im Auge“ behalten zu können. Eine Videoüberwachung kann helfen, Diebstähle im Betrieb zu reduzieren oder zu erkennen, wer seine Arbeitszeit für private Aktivitäten nutzt oder zu spät aus der Pause kommt. Mit einer solchen Überwachung kann jedoch das verfassungsmäßig garantierte allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz) der überwachten Mitarbeiter verletzt werden. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH stellt drei Urteile zum Thema „Videoüberwachung im Betrieb“ vor.
Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor den Gefahren des Passivrauchens am Arbeitsplatz zu schützen. Was das für Betriebe in der Praxis bedeutet, erläutert die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Ob Bäckerei, Fotostudio, Versicherungsmakler oder Lebensmittelladen – auch in kleineren Gewerbebetrieben fällt jede Menge Abfall an, der entsorgt werden muss. In vielen Fällen entsteht jedoch Streit darüber, in welche Kategorie anfallende Abfälle fallen und ob die Gemeinde berechtigter Maßen eine Gebührenrechnung schickt. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH stellt drei Urteile zum Thema „Abfallentsorgung“ vor.
Ob Büro, Praxis, Werkstatt oder Laden – ohne den passenden Raum läuft kein Geschäft. Doch während private Mieter einen umfangreichen gesetzlichen Schutz genießen, gibt es für Gewerbeimmobilien kaum rechtliche Regelungen. Das bedeutet, dass Unternehmer beim Mietvertrag umso genauer hinschauen müssen, um Nachteile zu vermeiden. Je klarer die Absprachen mit dem Vermieter, umso geringer das Risiko, dass es später zu unangenehmen Überraschungen kommt.
Nach § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind Unternehmen alle Handlungen verboten, die geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Nach § 5 UWG gelten insbesondere irreführende geschäftliche Handlungen als unlauter. Auch die Regelungen der Preisangabenverordnung (PAngV) sind zu beachten. Dies bedeutet im Klartext: Auch in der Werbung ist nicht alles erlaubt. Besonders Preisangaben in Prospekten oder auf Internetseiten sorgen oft für teure Abmahnungen durch Wettbewerbsvereine oder die Konkurrenz. Denn hier ist Transparenz gefragt – damit der Kunde weiß, woran er ist. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH stellt drei Urteile zum Thema „Preisangaben“ vor.
Geht bei Handwerkerleistungen etwas zu Bruch, muss es ersetzt werden. Doch nicht immer ist auf den ersten Blick klar, wer für den Schaden aufkommt: Und gerade dann, wenn mehr als nur eine Person an der Erfüllung eines Auftrags beteiligt ist, muss der Verursacher nicht zwingend der Haftende sein. Wer bei Handwerksarbeiten für Schäden gerade stehen muss, erklärt die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Daten erlangen immer stärker den Charakter einer Handelsware. Der Datenschutz ist ein Bereich, der heute immer größere Aufmerksamkeit erfordert. So reagieren Kunden und die Presse oft mit erheblichem Unverständnis, wenn Daten im Rahmen von Geschäftsvorgängen in falsche Hände gelangen, verkauft oder gestohlen werden. Den Umgang mit Daten regelt in Deutschland das Daten erlangen immer stärker den Charakter einer Handelsware. Der Datenschutz ist ein Bereich, der heute immer größere Aufmerksamkeit erfordert.
Ölkanne ausgelaufen, Teich verseucht, Fische tot: Schon ein kleines Missgeschick im Arbeitsalltag kann schwerwiegende Folgen haben – für die Umwelt und für den Unternehmer. Wer sich nicht an umweltrechtliche Vorgaben hält, riskiert hohe Bußgelder und sogar Haftstrafen. Wenn etwas schief geht, muss der Unternehmer außerdem für den Schaden haften. Wie Betriebe den Wust der Regelungen meistern können, erläutert die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH im ersten Teil ihrer Umweltschutz-Serie. In diesem zweiten Teil geht es um die Folgen für Unternehmer, wenn sie dagegen verstoßen.
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