Bei Beendigung der Ausbildung muss dein Ausbilder dir ein Zeugnis ausstellen.
Einfaches Arbeitszeugnis
Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält keine Angaben über deine Leistungen oder dein Verhalten in der Ausbildung. Es dient als Nachweis deiner Ausbildung.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
In der Regel bekommst du ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von deinem Ausbilder. Hier sind neben deinen persönlichen Daten auch wertende Angaben über deine Leistungen und dein Verhalten enthalten.
Stellt dein Ausbilder dir nur ein einfaches Arbeitszeugnis aus, fordere ihn auf, dir ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen. Schließlich möchtest du ja mit deinen Leistungen im weiteren Bewerbungsverfahren punkten!
Die Sprache
Die Sprache eines Arbeitszeugnisses (Ausbildungszeugnisses) folgt ihren eigenen Regeln. Es gibt feststehende Formulierungen, die der Benotung dienen. So ist beispielsweise die Aussage: "...stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" einer Schulnote 1 gleichzusetzen. Die Aussage: "...stets zu unserer vollen Zufriedenheit" ist eine Schulnote 2. Bewertet dein Ausbilder deine Leistungen als durchschnittlich, muss er Formulierungen wählen, welche der Schulnote 3 entsprechen. Die Schulnote 3 ist aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts sogar üblich.
Grundsätzlich sind der kreativen Formulierungslust deines Ausbilders jedoch kaum Grenzen gesetzt. Das Zeugnis muss nur wohlwollend und wahr sein. Das bedeutet, dass dein Ausbilder das Bestmögliche über dich sagen muss, ohne zu lügen.
Es gibt Daten, die auf keinen Fall in deinem Zeugnis stehen dürfen. Dies sind beispielsweise Krankheitszeiten, Kündigungsgründe, Daten privater Natur wie Religionszugehörigkeit oder Gewerkschaftszugehörigkeit. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Zwischenzeugnis
Ist vor deinem Ausbildungsende bereits klar, dass du von deinem Ausbildungsbetrieb nicht übernommen wirst, kannst du von deinem Ausbilder ein Zwischenzeugnis fordern. Dieses dient zum Nachweis deiner bisherigen Leistungen für dein Bewerbungsverfahren. Grundsätzlich folgt das Zwischenzeugnis den gleichen inhaltlichen Regeln wie das Ausbildungszeugnis. Bei Beendigung deiner Ausbildung wird dann das Ausbildungszeugnis ausgestellt.
Ausbilder stellt kein Zeugnis aus
Wenn du bei Beendigung und auch nicht kurz danach (ca. 1 - 2 Wochen) deines Ausbildungsverhältnisses noch kein Ausbildungszeugnis bekommen hast, fordere deinen Ausbilder sofort auf! Schreibe deinem ehemaligen Ausbilder, dass er dir innerhalb der nächsten zwei Wochen ein Ausbildungszeugnis erstellen und übersenden soll. Lass dir mit dieser Aufforderung nicht viel Zeit, unter Umständen kann dein Anspruch sonst verwirkt sein. Das bedeutet, dass dein ehemaliger Ausbilder dir dann kein Zeugnis mehr ausstellen muss.
Du hast einen Anspruch auf Erstellung eines Ausbildungszeugnisses. Dieser Anspruch bezieht sich zunächst nur auf ein einfaches Zeugnis. Auf dein Verlangen ist aber ein qualifiziertes Zeugnis vom Ausbilder auszustellen. Fordere dies!
Was tun bei einem schlechten Zeugnis?
Dein Ausbilder hat dir zwar ein Zeugnis ausgestellt, aber das ist schlecht und entspricht nun so gar nicht deinen Einschätzungen. Wehr dich! Ein Arbeitszeugnis ist immer ein sehr wichtiges Dokument bei allen folgenden Bewerbungen. Ein schlechtes Arbeitszeugnis verringert deine Chancen auf Vorstellungsgespräche und folglich deiner Einstellung. Ebenfalls werden deine Chancen auch erheblich verringert, wenn du ein Arbeitszeugnis gar nicht vorlegst.
Du kannst die Berichtigung deines Zeugnisses fordern! Schreibe deinen ehemaligen Ausbilder an. Wenn du eine bessere Note als 3 haben möchtest, begründe dies mit Nachweisen. Hier kannst du beispielsweise auf ein besseres Zwischenzeugnis zurückgreifen oder Aussagen von Kollegen oder Vorgesetzten anführen. Berichtigt dein ehemaliger Ausbilder dein Zeugnis nicht, bleibt dir nur der gerichtliche Weg offen.