Gerade wenn man sich auf mehrere Stellenanzeigen bewerben möchte, steigen die Kosten einer solchen "Bewerbungskampagne" schnell an. Aber du kannst dir einen Teil der entstandenen Kosten zurückholen.
Leider muss der Arbeitgeber nicht die Kosten der eigentlichen Bewerbungsmappe oder das Porto bezahlen. Lädt der eventuell neue Arbeitgeber dich aber zu einem Vorstellungsgespräch ein, kannst du dir von ihm die Fahrtkosten oder auch eventuell die Übernachtungskosten erstatten lassen. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber nicht bereits vorher die Kostenübernahme ausgeschlossen hat. Frag vor der Anreise nach, ob die Kosten übernommen werden.
Ein Beispiel:
Julia wird zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Da sie in einer anderen Stadt wohnt, muss sie 150 km fahren. Die Kosten für die Hin- und Rückfahrt mit der Bahn 2. Klasse kann sie dem Betrieb in Rechnung stellen.
Wenn du die Kosten eines Vorstellungsgespräches vollständig erstattet haben möchtest, gehe nach dem gleichen Grundsatz vor, als wenn du privat mit der Bahn fahren möchtest. Du wählst die preiswerteste Möglichkeit.
Tipp
Unbedingt die Bahnfahrkarte aufheben und dem Arbeitgeber vorlegen. Gegebenenfalls kannst du dir auf Antrag auch vom Arbeitsamt einen Teil der Bewerbungskosten zurück holen. Erkundige dich unbedingt, bevor du mit den Bewerbungen loslegst.