Das Berichtsheft gehört zu deinem ständigen Begleiter während deiner Ausbildungszeit. Hiermit weist du deine Ausbildungsinhalte nach. Das Berichtsheft ist auch eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Das Berichtsheft kann in der klassischen Form wie ein Buch oder eine Loseblattsammlung geführt werden. Aber auch ein elektronisch geführtes Berichtsheft ist möglich. In deinem Ausbildungsvertrag muss festgelegt werden, in welcher Form das Berichtsheft geführt werden soll. Das Berichtsheft ist unbedingter Teil deiner Ausbildung, daher soll es am Arbeitsplatz geführt werden.
Lege das Berichtsheft deinem Ausbilder regelmäßig vor, er muss die Berichte unterschreiben.
Am Ende deiner Ausbildung muss das Berichtsheft als Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung vorgelegt werden.