Rechtsfrage des Tages:
Viele Arbeitnehmer haben heutzutage nicht nur einen Job. Zwei oder mehr Arbeitsstellen sind keine Seltenheit. Was aber, wenn Sie krank werden? Haben Sie auch in Ihren Nebenjobs einen Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Antwort:
Werden Sie unverschuldet krank, müssen Sie sich um Ihr Gehalt keine Sorgen machen Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein und zahlt zumindest etwa 70 Prozent Ihres Bruttolohns. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um Ihre Haupt- oder eine Nebenbeschäftigung handelt. Die Anzahl der Arbeitsstunden oder Arbeitstage spielt keine Rolle.
Wichtig ist lediglich, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen Sie auch im Nebenjob mindestens seit vier Wochen ununterbrochen beschäftigt gewesen sein. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht übrigens auch bei Minijobs. Allerdings nur für sechs Wochen. Krankengeld können Sie als 450-Euro-Kraft nicht beanspruchen.
Denken Sie daran. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Sie nicht nur bei Ihrer Hauptanstellung vorlegen. Auch Ihr Arbeitgeber vom Nebenjob muss den gelben Schein erhalten. Fertigen Sie daher eine Kopie der Bescheinigung an und reichen diese für die Nebentätigkeit ein. Im Zweifel kann Ihre Krankenkasse die Echtheit des Dokuments bestätigen.