Rechtsfrage des Tages:
Ich bin Inhaber einer Tischlerei. Zum nächsten Ausbildungsjahr würde ich mir gern einen Azubi einstellen. Was muss ich beachten, wenn meine Firma ein Ausbildungsbetrieb werden soll?
Antwort:
Der Fachkräftemangel ist in aller Munde. Daher ist es für viele Betriebe reizvoll, sich Fachkräfte selbst auszubilden und im Idealfall später in die Firma zu übernehmen. Allerdings ist es auch nicht immer leicht, motivierte Azubis zu finden. Bevor Sie aber eine Stellenanzeige schalten, müssen Sie sich um organisatorische Dinge kümmern.
Um ein Ausbildungsbetrieb werden zu können, brauchen Sie eine Erlaubnis der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Diese erhalten Sie, wenn Ihr Betrieb nach Art und Einrichtung zur Ausbildung geeignet ist. Orientieren können Sie sich an den jeweiligen Ausbildungsordnungen. Aber auch wenn Ihr Betrieb vielleicht nicht alle vorgeschriebenen Teile der Ausbildung selbst gewährleisten kann, muss nicht automatisch Schluss sein. Sie können sich auch mit anderen Betrieben zu einem Ausbildungsverbund zusammentun.
Des Weiteren muss bei Ihnen ein geeigneter Ausbilder bereit stehen. Heutzutage können das meist auch Facharbeiter sein. Ein Ausbilder muss nicht immer zwangsläufig einen Meistertitel haben. Die fachliche und pädagogische Eignung muss aber gegeben sein. Im Einzelfall kann die IHK auch ungelernten Mitarbeitern nach langjähriger beruflicher Beschäftigung im betroffenen Bereich zur Ausbildung befähigen.
Bevor es richtig losgehen soll, sollten Sie sich bei Ihrer IHK beraten lassen. Diese prüft mit Ihnen gemeinsam die Eignung Ihres Betriebes und die Möglichkeiten der Berufsausbildung. Nicht selten steht vor der Erteilung der Erlaubnis ein Hausbesuch durch Mitarbeiter der IHK, um die Voraussetzungen in Ihrem Betrieb zu prüfen.
Bei Ihrer Planung sollten Sie noch an folgendes denken. Die Einrichtung eines Ausbildungsplatzes kostet Ihren Betrieb zunächst Geld. Neben der Ausbildungsvergütung müssen Sie beispielsweise auch die Einrichtung eines Arbeitsplatzes, die Anschaffung von Werkzeug und Prüfungsmaterial einkalkulieren. Und vergessen Sie nicht, dass Ihr künftiger Azubi neben der praktischen Ausbildung auch die Schulbank in der Berufsschule drücken muss. Für den Unterricht und die Prüfungen müssen Sie ihn unter Fortzahlung der Vergütung freistellen.